SiGeKo "Nach Fertigstellung"
Nach Fertigstellung Zusammenstellung der Unterlagen zum Betrieb des Gebäudes zurück
GRUNDSÄTZE
Mit der Unterlage werden die wichtigsten Bauwerksinformationen für später anfallende Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- oder sonstige Bauarbeiten zur Verfügung gestellt. Die sicherheits- und gesundheitsschutzgerechte Durchführung der Arbeiten ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen: Die Unterlage ermöglicht die Einbeziehung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in die architektonische, technische und organisatorische Planung für die spätere Nutzung des Bauwerks. Die Unterlage schafft so eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeitsvorgänge, einen besseren Schutz der Arbeitnehmer/innen und damit auch für eine langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.
Die Unterlage muss
- für alle Baustellen erstellt, bei Fortschritt der Arbeiten und Änderungen angepasst und bei späteren Arbeiten berücksichtigt werden,
- Angaben über alle Merkmale des Bauwerks enthalten, die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der bei späteren Arbeiten beschäftigten Ar-beitnehmer/innen erforderlich sind (z.B. Anschlagpunkte, Zugänge, Gerüstverankerungspunkte, Leitungsanlagen),
- bei den späteren Arbeiten hinsichtlich jener Bereiche der baulichen Anlageerstellt/angepasst werden, die von den Bauarbeiten (z.B. Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten betroffen sind (z.B. bei Dachbodenausbau bezogen auf das betroffene Dachgeschoß - nicht das gesamte Wohnhaus).
Voraussetzung für ihre Erstellung sind Kenntnisse über maßgebliche ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, die praktische Durchführung der späteren Ar-beiten und die bei der Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Während der Ausführungsplanung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage sicherheitstechnische Einrichtungen aufzeigen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.
- Hinweis: Darauf bezogene Inhalte der Unterlage hat der Bauherr/Projektleiter in die Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten und in die Bauverträge aufzunehmen.
Dem Zweck der Unterlage entsprechend muss sie für die gesamte Lebensdauer eines Bauwerkes in geeigneter Weise aufbewahrt werden (z.B. Hinterlegung bei der Hausverwaltung oder bei dem/der Eigentümer/in; gemeinsam mit der sonstigen Baudokumentation). Bei Übergabe des Bauwerks durch den/die Bauherr/in während der Ausführung oder nach Fertigstellung muss die Unterlage an den/die Übernehmer/in übergeben werden und die überneh-menden Personen müssen für die weitere Aufbewahrung der Unterlage für spätere Arbeiten Sorge tragen.